Lehrer dürfen bei Zeugnisnoten vom Durchschnitt abweichen

Geschrieben von schueler am 7. September 2010 | Abgelegt unter Allgemein

Braunschweig (dpa) - Lehrer dürfen nach einem Gerichtsurteil bei
der Vergabe von Zeugnisnoten vom Durchschnitt der Klassenarbeiten und
der mündlichen Mitarbeit abweichen. Gerade bei Versetzungszeugnissen
könnten Lehrer schlechtere Noten geben, wenn sich die Leistungen des
Schülers zum Jahresende verschlechtert hätten und Lücken im
Grundwissen bestehen, entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig
in einem am Montag bekanntgewordenen Eilentscheid. Es wies damit die
Klage eines Gymnasiasten ab, der in Französisch trotz des
rechnerischen Durchschnitts von 4,41 eine 5 erhalten hatte und nicht
versetzt wurde.

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