Die unendliche Geschichte vom Einschreibchaos Von Karl-Heinz Reith, dpa

Geschrieben von schueler am 4. Februar 2010 | Abgelegt unter Allgemein

Berlin (dpa) - Frühestens im Herbst 2011 wird die neue Computer-
Software für die Studienzulassung in Numerus-clausus-Fächern
bundesweit einsatzbereit sein. Bis dahin werden Studienbewerber
weiter leben müssen mit einem bürokratischem Einschreibchaos an den
Universitäten, komplizierten Nachrückverfahren und verspäteten
Zulassungen - während der Vorlesungsbetrieb längst begonnen hat.

Der Bericht, über den eine Staatssekretärsrunde der Kultusminister
an diesem Donnerstag in Berlin berät, trägt den Vermerk «Achtung
Verschweigefrist». Denn die Zahlen der internen Erhebung aus diesem
Wintersemester haben es in sich: «Mindestens 18 000 Studienplätze»
waren Anfang November - vier Wochen nach Beginn des Semesterstarts -
wegen unzureichender Organisation immer noch nicht besetzt.

Betroffen sind alle Disziplinen, voran Jura und die Wirtschafts-
und Sozialwissenschaften, aber auch Studiengänge der Ingenieur- und
Naturwissenschaften - alles Fächer, bei denen es jeweils mehr
Bewerber als Plätze gibt. Die zwischen den Universitäten fehlende
Abstimmung bei Mehrfachbewerbungen von Abiturienten führt häufig zur
gleichzeitigen Zulassung an mehreren Hochschulorten - und damit zur
Blockade der dringend benötigten Studienkapazitäten.

Die Folge sind komplizierte Nachrückverfahren. Das klappt manchmal
gut, manchmal auch weniger. An der Uni Mainz zum Beispiel waren im
Schnitt nur zwei Nachrückerrunden nötig, in Würzung waren es dagegen
je nach Fach bis zu acht - die sich laut Bericht bis zum 17. November
hinzogen. Zwar ist inzwischen die Gesamtzahl der noch offenen Plätze
durch eine in diesem Jahr erstmals eingesetzte bundesweite Internet-
Studienplatzbörse weiter zurückgegangen. Doch insbesondere in den
verschulten neuen Bachelor-Studiengängen bedeutet der verspätete
Studieneinstieg besonders für junge und hochschulunerfahrene Anfänger
erhebliche Probleme, wird in dem Bericht offen eingeräumt.

Dabei war das Chaos seit Jahren absehbar. 2001 empfahl der
Wissenschaftsrat, den Hochschulen die Auswahl ihrer Studenten
weitgehend selbst zu übertragen. Die Rektoren jubelten, als danach
die Arbeit der von ihnen ungeliebten Zentralstelle für die Vergabe
von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund Zug um Zug beschränkt und nur
noch auf die Fächer Medizin und Pharmazie reduziert wurde. Doch seit
2003/2004 mehren sich Klagen über Doppelzulassungen und ungenutzte
Kapazitäten. Über eine neue Form des Datenabgleichs wollten - oder
konnten - sich die Rektoren viele Jahre nicht verständigen.

Erst im März 2009 einigten sich Bund, Länder, Rektoren und ZVS
nach langem Streit und gegenseitigen Schuldzuweisungen auf ein
Internet gestütztes «dialogorientiertes Serviceverfahren». Doch ein
solches kompliziertes System, bei dem ein Bewerber bei Erteilung der
Studienzulassung automatisch für andere Hochschulen gesperrt wird,
lässt sich nicht in Windeseile einsatzfähig machen. Der Bund gibt 15
Millionen Euro für die Startphase. Der Weiterbetrieb ist finanziell
noch nicht geklärt. Auch ist die Teilnahme der Hochschule nicht
verbindlich. Dabei werden sich die Probleme deutlich verschärfen,
wenn die Bewerber aus den doppelten Abiturjahrgängen infolge der
Schulzeitverkürzung an die Uni-Tore klopfen.

Dabei kam es in der Vergangenheit mancher Fakultät nicht
ungelegen, wenn der eine oder andere Studienplatz gerade in den NC-
Fächern unbesetzt blieb - und sich dadurch die Studiensituation für
Lehrende wie Studierende verbesserte. Doch das Verfassungsgericht hat
hier einen strengen Riegel vorgeschoben und den Hochschulen die
«erschöpfende Nutzung» ihrer Ausbildungskapazitäten auferlegt. Ein
gutes Dutzend Rechtsanwälte hat sich inzwischen darauf spezialisiert,
bundesweit unbesetzte NC-Studienplätze aufzuspüren und abgewiesene
Bewerber für Honorare ab 3000 Euro aufwärts ins Studium einzuklagen.

Fachjuristen beobachten zudem an einigen Fakultäten einen neuen
Trend, sich zu große Anfängerzahlen vom Hals zu halten - nämlich eine
Häufung von vorgeschalteten Eignungsfeststellungsverfahren. Ziel ist
es dabei, erst gar nicht alle Interessierten zur eigentlichen
Auswahlrunde vorzulassen. So können unter Umständen Studienplätze
«mangels Bewerber» unbesetzt bleiben und die Vorgaben der
Kapazitätsverordnung unterlaufen werden.

Doch seit die Länder im Rahmen des Hochschulpaktes vom Bund für
jeden zusätzlich eingeschriebenen Studienanfänger einen kräftigen
Geldzuschuss erhalten, wird das in den Länderministerien mit Argwohn
beobachtet. Denn bleiben 18 000 Studienplätze in den NC-Fächern
tatsächlich über ein ganzes Semester hinweg unbesetzt, entstünde so
ein Schaden von mindestens 50 Millionen Euro.

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